Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Kriterien erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.